Rechtsanspruch für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege ab dem 1. Geburtstag!

Seit dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Nähere Informationen finden Sie in dem folgenden Schlaglicht vom Bundesverband für Kindertagepflege: rechtsanspruch-auf-foederung-fuer-kinder-ab-dem-ersten-geburtsag

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